Geltungsbereiche von Gesetzen
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Geltungsbereiche von Gesetzen
Jedes
Gesetz muss einen Geltungsbereich haben, sonst gilt es nicht. Diese
wichtige Regel ist ausnahmslos, das hat das Bundesverwaltungsgericht
eindeutig festgelegt.
Jetzt ist der Artikel aufgehoben worden, damit ist das GVG, die ZPO und die StPO ungültig. Diese Gesetze existieren zwar noch, aber können ohne Geltungsbereich nicht angewendet werden. Wenn ein ungültiges Gesetz angewendet wird, dann nennt man das Rechtsbeugung.
Der § 15 der GVG, wurde ebenfalls im Bundesgesetzblatt Teil1 Nr.40 vom 20.09.1950 aufgehoben. Dort stand vorher drin:
Das bedeutet das ab 1950 alle Gerichtsverhandlungen nur noch privat sind, und damit freiwillig. Man kann hier ruhig von Firmengerichten sprechen. Weitere Infos folgen.
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“Fakt ist das die wichtigsten Gesetze keinen Geltungsbereich haben, diese Geltungsbereiche wurden gestrichen. Alle Gesetze die erlassen, geändert oder aufgehoben werden, werden in Bundesgesetzblättern (BGBl) veröffentlicht. Es gibt 3 Bundesgesetzblätterteile, Teil 1 und 2 werden immer veröffentlicht, Teil 3 kann auf Anfrage kostenpflichtig erworben werden. Du kannst jederzeit auf www.bgbl.de im Bürgerzugang online die BGBl's herunterladen und alles selbst prüfen.
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Das Grundgesetz GG
Im BGBl Teil2 Nummer35 vom 28.09.1990 steht im Artikel 4, das der Artikel 23 aufgehoben wurde und das was der Geltungsbereich war in die Präambel geschrieben wurde. Vor der Aufhebung sah der Artikel 23 so aus:Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.Fällt dir was auf? Es steht Groß-Berlin und Württemberg-Hohenzollern da. Im aktuellen Grundgesetz stehen diese Länder immernoch im Artikel 127, sind das Bundesländer? Diesem Rätsel kommen wir später auf die Schliche. Fakt ist, dass das GG mal einen Geltungsbereich hatte, seit September 1990 nicht mehr. Damit dürfen auch nach Artikel 144 keine Mitglieder in den Bundestag gesendet werden.
GG Art 144
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Die Strafprozessordnung StPo
Die Strafprozessordnung ist ebenfalls komplett ungülig, denn im Einführungsgesetz der StPo ist der Paragraf 1Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.durch das Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 im Artikel 67 aufgehoben worden.
Die Zivilprozessordnung ZPO
Die Zivilprozessordnung ist ebenfalls komplett ungültig, hier stand genau dasgleiche im EGZPO §1 drin.Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.Durch das Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 wurde genauso im Artikel 49 der Geltungsbereich aufgehoben.
Das Gerichtsverfassungsgesetz GVG
Das GVG ist ebenfalls ungültig, es hatte vor dem 25.04.2006 den Paragrafen 1 des Einführungsgesetzes wo folgendes stand:Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mitSeit dem Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 ist der Artikel 1 des EGGVG aufgehoben worden, so sieht der Artikel 14 des BGBl aus:
Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879, gleichzeitig mit der in § 2
des Einführungsgesetzes der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Gebührenordnung in Kraft.
Jetzt ist der Artikel aufgehoben worden, damit ist das GVG, die ZPO und die StPO ungültig. Diese Gesetze existieren zwar noch, aber können ohne Geltungsbereich nicht angewendet werden. Wenn ein ungültiges Gesetz angewendet wird, dann nennt man das Rechtsbeugung.
Der § 15 der GVG, wurde ebenfalls im Bundesgesetzblatt Teil1 Nr.40 vom 20.09.1950 aufgehoben. Dort stand vorher drin:
GVG §15So sieht der Ausschnitt aus dem Bundesgesetzblatt Teil1 Nr.40 vom 20.09.1950 auf der Seite 2 aus
Alle Gerichte sind Staatsgerichte.
Das bedeutet das ab 1950 alle Gerichtsverhandlungen nur noch privat sind, und damit freiwillig. Man kann hier ruhig von Firmengerichten sprechen. Weitere Infos folgen.
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