ARD, ZDF und Deutschlandradio (GEZ)

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ARD, ZDF und Deutschlandradio (GEZ)

Die privatrechtliche Firma ARD, ZDF und Deutschlandradio (im folgenden AZD genannt) ist eine Geldeintreiberfirma, welche den Anschein von Staatlichkeit andeutet. In den Medien wurde immer wieder hingewiesen, das dies rechtlich durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abgesichert, also legitimiert sei. Dieser Artikel beleuchtet diesen Umstand genauer. Sodass du dich rechtlich sehr gut gegen diese Mafiabande wehren kannst. Das wichtigste zuerst:
Was ist ARD, ZDF und Deutschlandradio?
Die AZD nennt sich selbst schon Beitragsservice, im Impressum der Heimnetzseite www.rundfunkbeitrag.de steht etwas wichtiges geschrieben.

Dort ist gut die Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 und ein Geschäftsführer zu sehen. Wenn du dir die Frage stellst, wer eine UstID erhalten darf, dann schaust du in das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27a. Dort steht:
UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen....
Unternehmen und andere juristische Personen erhalten demnach eine UStID. Interessanter ist noch was darunter steht:
AZD ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Wie kann etwas öffentlich rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?
Die AZD verkündet das der RBStV durch die Länderparlamente legitimiert wurde, dies stimmt sogar. Hier die Bekanntmachungen den Bundesländern zugeordnet:
Bundesland Gesetzeseinführung letzte Änderung
Baden Württemberg GBl. 1991, S. 745 GBl. 2011, S. 477
Bayern GVBl. 1991, S. 354 GVBl. 2011, S. 258
Berlin GVBl. 1991, S. 309 BVBl. 2011, S. 211
Brandenburg GVBl. 1991, S. 580 GVBl. l. 2011, Nr. 9, S. 1
Bremen GBl. 1991, S. 273 GBl. 2011, S. 425
Hamburg GVBl. 1991, S. 425 GVBl. 2011, S. 63
Hessen GVBl. 1991, S. 367 GVBl. 2011, S. 382
Mecklenburg-Vorpommern GVOBl. 1993, S. 243 GVOBl. 2011, S. 766
Niedersachsen GVBl. 1991, S. 311 GVBl. 2011, S. 186
Nordrhein-Westfalen GVNW. 1991, S. 408 GVNW. 2011, S. 675
Rheinland-Pfalz GVBl. 1991, S. 369 GVBl. 2011, S. 385
Saarland Amtsbl. 1991, S. 1290 Amtsbl. I. 2011, S. 1618
Sachsen GVBl. 1991, S. 425 GVBl. 2011, S. 638
Sachsen-Anhalt GVBl. 1991, S. 478 GVBl. 2011, S. 824
Schleswig-Holstein GVOBl. 1991, S. 596 GVBl. 2011, S. 345
Thüringen GVBl. 1991, S. 635 GVBl. 2011, S. 479
Helft mir bitte die Nachweise zu finden, dann kann ich diese Verlinken. Benutzt das Kontaktformular, Danke :-).
Natürlich fehlt auf den Gesetz- und Verordnungsblättern die Unterschriften, warum das so ist sollte ja klar sein. Jetzt schauen wir uns direkt den RBStV an. Bitte öffne direkt den 15ten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag um die Fakten gleich zu prüfen.
1. Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz
Nach dem BGB § 126 (den ich im Artikel Unterschriftspflicht behandelt habe,) steht im Absatz 2:
BGB § 126 Schriftform
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
Es steht nicht welche Staaten einen Staatsvertrag geschlossen haben, wer überhaupt was bewilligt hat. Geschweige denn, dass es ein Bundesgesetzblatt zur Einführung dieses "Gesetzes" gibt, dieser RBStV ist nur eine Information. Als gesetzliche Grundlage müsste ein Parlament ein Gesetz rechtsgültig verabschieden, dies ist hier nicht geschehen. Eine Unterschrift fehlt natürlich auf dem RBStV und auf den Beschlüssen der Länder.
2. Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden
Unter www.gesetze-im-internet.de findest du alle Gesetze und Verordnungen, die AZD beteuert in deren Briefen immer wieder das die gesetzliche Grundlage der RBStV sei. Dies ist falsch.
3. AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz
Wie in meinem Artikel Unterschriftspflicht beschrieben, beruft sich die AZD auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, dieses dürfen nur Behörden. Wenn du eine Unterschrift und einen direkten Ansprechpartner verlangst, dann drohen sie dir mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Das ist Nötigung, so verhält sich die Mafia. Ohne Unterschrift ist jedes Dokument rechtungültig, also Infopost.
4. Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen
Kein Anwalt wird sich ohne Begründung in ein Klageverfahren stürzen, die Sachlage ist so klar und eindeutig. Da es keinen Verstoß gibt, kann auch keine Klage eingereicht werden, und wenn kann man diese jederzeit problemlos anfechten. Ich habe nach mehrfachen Drohungen eine Vollstreckungankündigung und auch einen Vollstreckungsbeamten bekommen. Diese arbeiten aber ebenso illegal.
Das Landesgericht Tübingen hat am 19. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, der alle Punkte des Vortrags "10 Punkte Plan gegen die GEZ" bestätigt. Dieser Beschluss wurde mittlerweile durch den Beschluss des selben LG Tübingen am 08.01.2015 aufgehoben. Dort wurde nochmal bestätigt, dass dieser Beschluss für alle Bundesländer gilt.
Fazit:
Lass dich nicht einschüchtern von Rechnungen, Bescheide (nur Behörden dürfen Bescheide schicken), Mahnungen und Anwaltsdrohungen. Mit diesen genannten Fakten kannst du dich gegen diese rechtlose Firma wehren. Bitte schreibe unbedingt auf alle Briefe die du erhälst, entsprechende Anworten zurück, in dem du ein gültiges Gesetz verlangst und Unterschriften von einem Verantwortlichen verlangst. Denk immer daran, dass du im Recht bist. Verwende niemals deren Aktenzeichen und zahle niemals den freiwilligen Beitrag, ziehe falls vorhanden die Einzugsermächtigung zurück, sonst stimmst du den Sachverhalt zu. Es geht hier schließlich um die massige Medienmanipulation und Volksverdummung, die mit den Beiträgen bezahlt wird. Das Geld wird praktisch gegen uns verwendet. Wehrt euch!

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