ARD, ZDF und Deutschlandradio (GEZ)
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ARD, ZDF und Deutschlandradio (GEZ)
Die
privatrechtliche Firma ARD, ZDF und Deutschlandradio (im folgenden AZD
genannt) ist eine Geldeintreiberfirma, welche den Anschein von
Staatlichkeit andeutet. In den Medien wurde immer wieder hingewiesen,
das dies rechtlich durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
abgesichert, also legitimiert sei. Dieser Artikel beleuchtet diesen
Umstand genauer. Sodass du dich rechtlich sehr gut gegen diese
Mafiabande wehren kannst. Das wichtigste zuerst:
Was ist ARD, ZDF und Deutschlandradio?
Die AZD nennt sich selbst schon Beitragsservice, im Impressum der Heimnetzseite www.rundfunkbeitrag.de steht etwas wichtiges geschrieben.
Dort ist gut die Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 und ein Geschäftsführer zu sehen. Wenn du dir die Frage stellst, wer eine UstID erhalten darf, dann schaust du in das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27a. Dort steht:
AZD ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Wie kann etwas öffentlich rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?
Die AZD verkündet das der RBStV durch die Länderparlamente legitimiert wurde, dies stimmt sogar. Hier die Bekanntmachungen den Bundesländern zugeordnet:
Helft mir bitte die Nachweise zu finden, dann kann ich diese Verlinken. Benutzt das Kontaktformular, Danke :-).
Natürlich fehlt auf den Gesetz- und Verordnungsblättern die Unterschriften, warum das so ist sollte ja klar sein. Jetzt schauen wir uns direkt den RBStV an. Bitte öffne direkt den 15ten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag um die Fakten gleich zu prüfen.
1. Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz
Nach dem BGB § 126 (den ich im Artikel Unterschriftspflicht behandelt habe,) steht im Absatz 2:
2. Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden
Unter www.gesetze-im-internet.de findest du alle Gesetze und Verordnungen, die AZD beteuert in deren Briefen immer wieder das die gesetzliche Grundlage der RBStV sei. Dies ist falsch.
3. AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz
Wie in meinem Artikel Unterschriftspflicht beschrieben, beruft sich die AZD auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, dieses dürfen nur Behörden. Wenn du eine Unterschrift und einen direkten Ansprechpartner verlangst, dann drohen sie dir mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Das ist Nötigung, so verhält sich die Mafia. Ohne Unterschrift ist jedes Dokument rechtungültig, also Infopost.
4. Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen
Kein Anwalt wird sich ohne Begründung in ein Klageverfahren stürzen, die Sachlage ist so klar und eindeutig. Da es keinen Verstoß gibt, kann auch keine Klage eingereicht werden, und wenn kann man diese jederzeit problemlos anfechten. Ich habe nach mehrfachen Drohungen eine Vollstreckungankündigung und auch einen Vollstreckungsbeamten bekommen. Diese arbeiten aber ebenso illegal.
Das Landesgericht Tübingen hat am 19. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, der alle Punkte des Vortrags "10 Punkte Plan gegen die GEZ" bestätigt. Dieser Beschluss wurde mittlerweile durch den Beschluss des selben LG Tübingen am 08.01.2015 aufgehoben. Dort wurde nochmal bestätigt, dass dieser Beschluss für alle Bundesländer gilt.
Fazit:
Lass dich nicht einschüchtern von Rechnungen, Bescheide (nur Behörden dürfen Bescheide schicken), Mahnungen und Anwaltsdrohungen. Mit diesen genannten Fakten kannst du dich gegen diese rechtlose Firma wehren. Bitte schreibe unbedingt auf alle Briefe die du erhälst, entsprechende Anworten zurück, in dem du ein gültiges Gesetz verlangst und Unterschriften von einem Verantwortlichen verlangst. Denk immer daran, dass du im Recht bist. Verwende niemals deren Aktenzeichen und zahle niemals den freiwilligen Beitrag, ziehe falls vorhanden die Einzugsermächtigung zurück, sonst stimmst du den Sachverhalt zu. Es geht hier schließlich um die massige Medienmanipulation und Volksverdummung, die mit den Beiträgen bezahlt wird. Das Geld wird praktisch gegen uns verwendet. Wehrt euch!
Was ist ARD, ZDF und Deutschlandradio?
Die AZD nennt sich selbst schon Beitragsservice, im Impressum der Heimnetzseite www.rundfunkbeitrag.de steht etwas wichtiges geschrieben.
Dort ist gut die Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 und ein Geschäftsführer zu sehen. Wenn du dir die Frage stellst, wer eine UstID erhalten darf, dann schaust du in das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27a. Dort steht:
UStG § 27a Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerUnternehmen und andere juristische Personen erhalten demnach eine UStID. Interessanter ist noch was darunter steht:
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen....
AZD ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Wie kann etwas öffentlich rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?
Die AZD verkündet das der RBStV durch die Länderparlamente legitimiert wurde, dies stimmt sogar. Hier die Bekanntmachungen den Bundesländern zugeordnet:
Bundesland | Gesetzeseinführung | letzte Änderung |
Baden Württemberg | GBl. 1991, S. 745 | GBl. 2011, S. 477 |
Bayern | GVBl. 1991, S. 354 | GVBl. 2011, S. 258 |
Berlin | GVBl. 1991, S. 309 | BVBl. 2011, S. 211 |
Brandenburg | GVBl. 1991, S. 580 | GVBl. l. 2011, Nr. 9, S. 1 |
Bremen | GBl. 1991, S. 273 | GBl. 2011, S. 425 |
Hamburg | GVBl. 1991, S. 425 | GVBl. 2011, S. 63 |
Hessen | GVBl. 1991, S. 367 | GVBl. 2011, S. 382 |
Mecklenburg-Vorpommern | GVOBl. 1993, S. 243 | GVOBl. 2011, S. 766 |
Niedersachsen | GVBl. 1991, S. 311 | GVBl. 2011, S. 186 |
Nordrhein-Westfalen | GVNW. 1991, S. 408 | GVNW. 2011, S. 675 |
Rheinland-Pfalz | GVBl. 1991, S. 369 | GVBl. 2011, S. 385 |
Saarland | Amtsbl. 1991, S. 1290 | Amtsbl. I. 2011, S. 1618 |
Sachsen | GVBl. 1991, S. 425 | GVBl. 2011, S. 638 |
Sachsen-Anhalt | GVBl. 1991, S. 478 | GVBl. 2011, S. 824 |
Schleswig-Holstein | GVOBl. 1991, S. 596 | GVBl. 2011, S. 345 |
Thüringen | GVBl. 1991, S. 635 | GVBl. 2011, S. 479 |
Natürlich fehlt auf den Gesetz- und Verordnungsblättern die Unterschriften, warum das so ist sollte ja klar sein. Jetzt schauen wir uns direkt den RBStV an. Bitte öffne direkt den 15ten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag um die Fakten gleich zu prüfen.
1. Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz
Nach dem BGB § 126 (den ich im Artikel Unterschriftspflicht behandelt habe,) steht im Absatz 2:
BGB § 126 SchriftformEs steht nicht welche Staaten einen Staatsvertrag geschlossen haben, wer überhaupt was bewilligt hat. Geschweige denn, dass es ein Bundesgesetzblatt zur Einführung dieses "Gesetzes" gibt, dieser RBStV ist nur eine Information. Als gesetzliche Grundlage müsste ein Parlament ein Gesetz rechtsgültig verabschieden, dies ist hier nicht geschehen. Eine Unterschrift fehlt natürlich auf dem RBStV und auf den Beschlüssen der Länder.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
2. Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden
Unter www.gesetze-im-internet.de findest du alle Gesetze und Verordnungen, die AZD beteuert in deren Briefen immer wieder das die gesetzliche Grundlage der RBStV sei. Dies ist falsch.
3. AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz
Wie in meinem Artikel Unterschriftspflicht beschrieben, beruft sich die AZD auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, dieses dürfen nur Behörden. Wenn du eine Unterschrift und einen direkten Ansprechpartner verlangst, dann drohen sie dir mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Das ist Nötigung, so verhält sich die Mafia. Ohne Unterschrift ist jedes Dokument rechtungültig, also Infopost.
4. Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen
Kein Anwalt wird sich ohne Begründung in ein Klageverfahren stürzen, die Sachlage ist so klar und eindeutig. Da es keinen Verstoß gibt, kann auch keine Klage eingereicht werden, und wenn kann man diese jederzeit problemlos anfechten. Ich habe nach mehrfachen Drohungen eine Vollstreckungankündigung und auch einen Vollstreckungsbeamten bekommen. Diese arbeiten aber ebenso illegal.
Das Landesgericht Tübingen hat am 19. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, der alle Punkte des Vortrags "10 Punkte Plan gegen die GEZ" bestätigt. Dieser Beschluss wurde mittlerweile durch den Beschluss des selben LG Tübingen am 08.01.2015 aufgehoben. Dort wurde nochmal bestätigt, dass dieser Beschluss für alle Bundesländer gilt.
Fazit:
Lass dich nicht einschüchtern von Rechnungen, Bescheide (nur Behörden dürfen Bescheide schicken), Mahnungen und Anwaltsdrohungen. Mit diesen genannten Fakten kannst du dich gegen diese rechtlose Firma wehren. Bitte schreibe unbedingt auf alle Briefe die du erhälst, entsprechende Anworten zurück, in dem du ein gültiges Gesetz verlangst und Unterschriften von einem Verantwortlichen verlangst. Denk immer daran, dass du im Recht bist. Verwende niemals deren Aktenzeichen und zahle niemals den freiwilligen Beitrag, ziehe falls vorhanden die Einzugsermächtigung zurück, sonst stimmst du den Sachverhalt zu. Es geht hier schließlich um die massige Medienmanipulation und Volksverdummung, die mit den Beiträgen bezahlt wird. Das Geld wird praktisch gegen uns verwendet. Wehrt euch!
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