Bundesdatenschutzgesetz
Beispiel:
Aufgrund einer fehlenden Vollmachtsurkunde bzw. Abtretungserklärung, die Ihnen der vermeintliche Gläubiger ausgestellt haben müsste weise ich alle Erklärungen in Ihrem Schreiben zurück und bestreite sämtliche Forderungen vollumfänglich.
Des Weiteren ist in Ihrem Schreiben keine Angabe einer Rechnungsnummer einer Rechnung, die der vermeintliche Gläubiger an mich ausgestellt haben müsste.
Eine ladungsfähige Anschrift des Forderungsstellers geht aus Ihrem Schreiben ebenso nicht hervor.
--> Falls das so ist. Ist bei vielen so.
Sollte Ihrerseits ein weiteres Schreiben folgen, das diesen gestellten Anforderungen nicht genügt, werde ich dies umgehend mit einer
Klage auf negative Feststellung
beantworten.
Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen. Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA, die Producta Daten-Service GmbH oder ähnliche Unternehmen. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen beantworten.
Des Weiteren fordere ich Sie gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
Zur Erfüllung dieser Forderung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 12.09.2011.
---> Das dürfte sie eine Weile beschäftigen!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren sowie mich über Sie beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen zu beschweren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir ebenso vor.
So empfehle ich es. Ich bin damit immer sehr gut gefahren. Letztens erhielt ich von einem Inkassounternehmen die Mitteilung, dass die Forderung fallen gelassen wird, da die Herbeiführung der von mir geforderten Unterlagen unwirtschaftlich sei.
Aufgrund einer fehlenden Vollmachtsurkunde bzw. Abtretungserklärung, die Ihnen der vermeintliche Gläubiger ausgestellt haben müsste weise ich alle Erklärungen in Ihrem Schreiben zurück und bestreite sämtliche Forderungen vollumfänglich.
Des Weiteren ist in Ihrem Schreiben keine Angabe einer Rechnungsnummer einer Rechnung, die der vermeintliche Gläubiger an mich ausgestellt haben müsste.
Eine ladungsfähige Anschrift des Forderungsstellers geht aus Ihrem Schreiben ebenso nicht hervor.
--> Falls das so ist. Ist bei vielen so.
Sollte Ihrerseits ein weiteres Schreiben folgen, das diesen gestellten Anforderungen nicht genügt, werde ich dies umgehend mit einer
Klage auf negative Feststellung
beantworten.
Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen. Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA, die Producta Daten-Service GmbH oder ähnliche Unternehmen. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen beantworten.
Des Weiteren fordere ich Sie gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
Zur Erfüllung dieser Forderung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 12.09.2011.
---> Das dürfte sie eine Weile beschäftigen!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren sowie mich über Sie beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen zu beschweren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir ebenso vor.
So empfehle ich es. Ich bin damit immer sehr gut gefahren. Letztens erhielt ich von einem Inkassounternehmen die Mitteilung, dass die Forderung fallen gelassen wird, da die Herbeiführung der von mir geforderten Unterlagen unwirtschaftlich sei.
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