Bundesverfassungsgericht hat Hartz IV-Sanktions-Paragrafen gekippt
Bundesverfassungsgericht hat Hartz IV-Sanktions-Paragrafen gekippt
Erster Lackmus-Test für Karlsruher Hartz IV-Urteil:Bundessozialgericht verhandelt und entscheidet in Sachen § 31 SGB II
“Bei genauem Hinschauen hat das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar 2010 einen bislang noch gar nicht bemerkten Meilenstein für alle Hartz IV-Gequälten erreicht,“ freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.
Es hat nämlich mal eben den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen, § 31 SGB II, gleich mit gekippt. Der erste Lackmus-Test, ob die Rechtsprechung die Karlsruher Entscheidung nun auch tatsächlich ernst nimmt, wird die mündliche Verhandlung über eine Verwaltungs-Sanktion am 18. Februar beim Bundessozialgericht in Kassel sein. (B 14 AS 53/08 R)
Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Kasseler Bundessozialrichter dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil folgen und den Leistungsentzug aus dem § 31 SGB II für rechtswidrig werden erklären müssen. Das ergibt sich alleine schon aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils, in denen es heißt:
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“Ab sofort muss niemand mehr Leistungskürzungen im Rahmen des § 31 SGB II hinnehmen. Wenn die Verwaltungen diese dennoch nicht zurück nehmen, so werden sie es zu verantworten haben, wenn die Sozialgerichts-Briefkästen wegen § 31-Eilklagen (Einstweilige Anordnungen) überlaufen,“ so Brigitte Vallenthin.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, (…).“
Quelle: Presse Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Kommentare
Kommentar veröffentlichen