Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld
Mehr Leistungen für Familien
Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld
Die Bundesregierung
fördert Familien und sorgt dafür, dass ihr Existenzminimum steuerfrei
bleibt. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur
Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes
und des Kinderzuschlags beschlossen.
Foto: Judith Affolter
Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und
den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den
Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das
Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten.
Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 Euro und steigt 2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro und steigt 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96 Euro.Diese Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat. Ab 1. Juli 2016 soll der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöht werden.
Der Staat darf Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts nicht besteuern.
Zur exakten Überprüfung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe legt die
Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht vor.
Gegenstand des 10. Existenzminimumberichts, den das Bundeskabinett am
27. Januar 2015 beschlossen hatte, sind die maßgebenden
Bemessungsbeträge für die Jahre 2015 und 2016. Maßgröße ist das
sozialhilferechtliche Existenzminimum, das sich aus dem Regelbedarf (zum
Beispiel Nahrung, Kleidung, Telefon, kulturelle Teilnahme) sowie den
Kosten für Unterkunft und Heizung zusammensetzt.
Mittwoch, 25. März 2015
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