Ordnungswidrigkeiten
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Ordnungswidrigkeiten
Wirst
du geblitzt oder parkst du falsch, dann kannst du dir sicher sein, das
du für eine Ordnungswidrigkeit angemahnt wirst. Schauen wir uns die
Sachlage doch mal genauer an. Grundsätzlich wird als Rechtsgrundlage das
Ordnungswidrigkeitengesetz OWiG angenommen, dieses ermangelt aber
jeglicher Gültigkeit. Denn es wurde das Einführungsgesetz zum OWiG
komplett gestrichen. Du kannst dich rechtlich gegen die Knöllchen
wehren, indem du die gesetzliche Grundlage einforderst und genau die
Streichung des Geltungsbereiches anmerkst.
1. Streichung des Einführungsgesetz zum OWiG
Du findest im BGBl. I 2007 Nr. 59, S. 2614 vom 23.11.2007 den Artikel 57 "Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten". Dieses BGBl ist am 11.10.2007 im "Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz" beschlossen worden.
Damit ist bewiesen, dass es keine Rechtsgrundlagen für die Anwendung des OWiG mehr gibt. Jetzt geht es aber noch weiter.
2. Räumliche Geltung des OWiG
Jetzt schauen wir uns mal den Paragraph 5 des OWiG an, dort ist keine räumliche Geltung zu finden.
Die BRD hat dank fehlenden Geltungsbereiches des Grundgesetzes auch keine Existenz, wer jetzt noch an Zufälle glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Fordert immer die gesetzliche Grundlage für jedes Knöllchen, das sorgt dafür, das sich die verantwortlichen Geldeintreiber die Gesetze auch mal anschauen.
1. Streichung des Einführungsgesetz zum OWiG
Du findest im BGBl. I 2007 Nr. 59, S. 2614 vom 23.11.2007 den Artikel 57 "Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten". Dieses BGBl ist am 11.10.2007 im "Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz" beschlossen worden.
Damit ist bewiesen, dass es keine Rechtsgrundlagen für die Anwendung des OWiG mehr gibt. Jetzt geht es aber noch weiter.
2. Räumliche Geltung des OWiG
Jetzt schauen wir uns mal den Paragraph 5 des OWiG an, dort ist keine räumliche Geltung zu finden.
OWiG § 5 Räumliche GeltungEs gibt nur diesen Paragraphen über den räumlichen Geltungsbereich, gleichzeitig wird auf den Geltungsbereich hingewiesen. Der zweite Absatz gilt nur, wenn du im Flugzeug falsch parkst oder auf einem Schiff zu schnell fährst. *grins*
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Die BRD hat dank fehlenden Geltungsbereiches des Grundgesetzes auch keine Existenz, wer jetzt noch an Zufälle glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Fordert immer die gesetzliche Grundlage für jedes Knöllchen, das sorgt dafür, das sich die verantwortlichen Geldeintreiber die Gesetze auch mal anschauen.
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