Personalausweis

Personalausweis

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 Die Personalausweise sind generell ungültig und der Ausweisträger ist staatenlos. Auf dieser Seite wird dies anschaulich bewiesen. Zuerst schauen wir uns mal das Personalausweisgesetz (PAuswG) genauer an. Dort steht im Paragraf 5 folgendes:

PAuswG § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung,dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1. Familienname und Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Tag und Ort der Geburt,
5. Lichtbild,
6. Unterschrift,
7. Größe,
8. Farbe der Augen,
9. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in
Deutschland“,
10. Staatsangehörigkeit,
11. Seriennummer und
12. Ordensname, Künstlername.
Beachte aber nur den Punkt 1 "Familienname und Geburtsname" und 10 "Staatsangehörigkeit", diese sind beide sehr bedenklich.

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis
Statt Familienname steht Name auf dem Ausweis, das ist ein Formfehler. Die Bedeutung des Namens ist aus dem römischen Recht "capitis diminutio" oder auch Blacks Laws Dictionary (Seite 264) ableitbar. Das Black Laws Dictionary wird in vielen Fällen vom Supreme Court als juristische Autorität in den USA zitiert. Da wir unter Besatzung stehen, ist es nur logisch, das auch hier die selben Regeln gelten.
Das römische Recht kennt folgende Begriffe zur Änderung oder Schmälerung des rechtlichen Status (capitis diminutio):
! capitis diminutio minimaals Wechsel in der Familienzugehörigkeit, (Beispiel: Max Mustermann)
! capitis diminutio mediaals Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit, (Beispiel: Max MUSTERMANN)
! capitis diminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und Familienzugehörigkeit. (Beispiel: MAX MUSTERMANN)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Infamie
Kurz gesagt: Personalausweise sind Sklavenverträge nach Handelsrecht. Man meldet sich selbst als eine juristische Person um, die nach Handelsrecht abgefertigt werden kann und eine maximale Einschränkung ihrer Rechte hat. Deswegen heißt der Ausweis "Personalausweis", du bist Personal (eine Sache) der Firma BRD im vereinigten Wirtschaftsgebiet.
Im Punkt 10 steht noch die Staatsangehörigkeit mit "Deutsch". Deutsch ist ein Adjektiv (Eigenschaft), ein Staat oder Land ist ein Substantiv (Gegenstand). Eine Sprache kann deutsch sein, oder eine Lebensweise kann deutsch sein, dies sind alles Beschreibungen für ein Substantiv. Deutsch gibt es auf keinem Globus oder Atlas, frage dein Einwohnermeldeamt warum dort deutsch steht, sie werden nicht antworten.
Die Bezeichnung Deutsch wurde erstmals von Adolf Hitler eingeführt, im Reichsgesetzblatt von 14.07.1933 Teil 1 Nr. 81 ist dieses eindeutig nachlesbar. Dies ist eindeutig Rechtsbruch, da im Grundgesetz Artikel 139 eindeutig geschrieben steht:
Grundgesetz Art 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Hier noch ein offizieller Beweis, das du Staatenlos bist.
Im Bundesgesetzblatt Teil 2 Nr. 22 vom 22.April 1976 steht die Rechtsstellung von Staatenlosen eindeutig fest.

Da die Angaben auf dem Perso nach §5 Abs. 2  falsch sind, sind wir nach Personalausweisgesetz verpflichtet den Ausweis sofort abzugeben.
PAuswG § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist
Fazit: Sei hier nicht zu zaghaft direkt im Einwohnermeldewesen nach der Richtigkeit des Personalausweises nachzufragen. Frage wo du den Staat namens Deutsch finden kannst, und wie der Staat heißt in dem wir leben :-).

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